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Die häufigsten Begriffe rund ums Studium
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A
Akademisches Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt dient als Anlaufstelle für ausländische Studenten. Es bietet ihnen alle wichtigen Informationen zur Aufnahme, Strukturierung und Finanzierung des Studiums. Darüber hinaus berät es eingeschriebene Studenten über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studierenden vertritt. Er wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. Die Aufgaben des AStA ergeben sich aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studentenschaft. Zudem bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen, zum Beispiel Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, an.
Allgemeine Zulassungsbeschränkung

Eine Vielzahl von Studiengängen sind zulassungsbeschränkt. Dies liegt daran, dass es an vielen Universitäten mehr Studienbewerber als Studienplätze gibt. Betroffen von einer Beschränkung sind vor allem die großen Massenfächer. Grundsätzlich bieten sich – je nach Studienfach – drei Wege, über die der künftige Student einen Studienplatz bekommen kann.

Die erste und einfachste Möglichkeit besteht darin, dass sich der künftige Student ein frei zugängliches Fach aussucht. Hier kann er sich direkt mit seinem Abiturszeugnis an einer Hochschule einschreiben. Bei der zweiten Möglichkeit liegt an der gewünschten Universität für den gewählten Studiengang ein sogenannter örtlicher Numerus clausus vor. Dieser entsteht, wenn an einer Hochschule die frei zugänglichen Studienplätze knapp werden und sich die Universitätsleitung deshalb eine Auswahl an geeigneten Kandidaten vorbehält. Folglich muss sich der Interessent direkt bei der Universität bewerben und an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Wenn nun die Mehrzahl der Hochschulen wegen der starken Nachfrage nach Studienplätzen einen örtlichen Numerus clausus hat einführen müssen, übernimmt als dritte Möglichkeit die „ZVS“ die zentrale Vergabe der Studienplätze.

Ob die ZVS für Ihren gewünschten Studiengang zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite der ZVS.
Alumni

Der Begriff Alumni kommt aus dem Lateinischen und ist der Plural von Alumnus, was soviel wie Zögling bedeutet. Heute werden mit diesem Begriff Absolventen oder ehemalige Studenten von Hochschulen bezeichnet. Obwohl es mit Alumna bzw. Alumnae (pl.) auch eine weibliche Form gibt, hat sich Alumni als Bezeichnung für Ehemalige beiderlei Geschlechtes durchgesetzt.
Aufbaustudium

Unter Aufbaustudium versteht man ein weiterführendes Studium, welches ein bereits abgeschlossenes Studium ergänzt oder vertieft. So bildet zum Beispiel das Master-Studium eine Vertiefung des Bachelor-Studiums.
Auslands-BAföG

Wer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland bei der Finanzierung seines Studiums unterstützt wird, kann für höchstens zwei Semester auch im Ausland gefördert werden.

Allerdings müssen hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich muss der Antragssteller bereits das zweite Semester seines Studiums absolviert haben. Zudem müssen die Studienleistungen im Ausland zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Darüber hinaus besteht eine wichtige Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt darin, die Sprache des Ziellandes gut zu beherrschen.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Auslands-BAföG.
Auslandsstudium

Wer sich für ein Studium im Ausland interessiert, sollte diesbezüglich einige Vorüberlegungen anstellen. Die Planungsphase ist lang und es könnten einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen sein.

Zunächst ist es wichtig, festzulegen, ob es sich um ein Teil- oder Vollstudium handeln soll. Im Falle eines Teilstudiums an einer ausländischen Hochschule ist es empfehlenswert, sich für die Zeit des Auslandsstudiums beurlauben zu lassen. Eine Exmatrikulation hingegen ist nicht ratsam, weil dadurch die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung verlorengeht und unter Umständen der Studienplatz an der deutschen Universität verloren geht. Handelt es sich um ein Vollstudium, das heißt vom ersten Semester bis zum Studienabschluss, ist zu berücksichtigen, dass sich bei anschließenden Tätigkeiten im öffentlichen Bereich und bei bestimmten Berufsgruppen Schwierigkeiten und Probleme bei der Anerkennung von Abschlüssen ergeben können. Die Einsatz- und Erfolgschancen in international ausgerichteten Unternehmen erhöhen sich aber deutlich.

Anschließend ist darauf zu achten, frühzeitig mit der Vertiefung von Sprachkenntnissen des Gastlandes zu beginnen. Denn, um erfolgreich im Ausland zu studieren, müssen Sie befähigt sein den angebotenen Lehrveranstaltungen zu folgen und sich darin selbstständig, mündlich wie schriftlich, zu äußern.

Steht der Entschluss für ein Studium im Ausland fest, sollte möglichst frühzeitig – mindestens 1 Jahr im voraus – damit begonnen werden, Informationen über das Hochschulsystem des Gastlandes, die Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme des Studiums, die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und über die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes zu sammeln. Zudem sind einige administrative Vorbereitungen zu treffen, zum Beispiel die Beantragung eines Visums oder der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung.

Ein geeigneter Ansprechpartner zum Thema Auslandsstudium ist der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD).
B
Bachelor

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurde mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums versucht, die unterschiedlich strukturierten Studiengänge der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzugleichen. Dabei bildet der Bachelor den ersten akademischen Grad, der von Hochschulen nach dem Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung vergeben wird. Die Regelstudienzeit beträgt sechs bis acht Semester, wobei eine Regelstudienzeit von sechs Semestern am häufigsten ist. Das Studium selbst ist in verschiedene Module strukturiert. Ein Modul verbindet mehrere Lehrveranstaltungen mit einem gemeinsamen Lernziel und ist die Einheit für die Vergabe der Leistungspunkte. Zum gleichnamigen Abschluss in den USA bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.
Berufsakademie (BA)

Die Berufsakademie (BA) ist ein Bildungsgang, der im deutschen Bildungssystem im tertiären Bildungsbereich angesiedelt ist und eine starke Praxisorientierung aufweist. Im Zuge des „dualen Systems“ findet dabei ein Teil der Ausbildung in einem Unternehmen statt. Gleichzeitig zur Einschreibung in eine Berufsakademie schließen die Bewerber einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab. Dabei ist die Aufnahme des Studiums an den Ausbildungsvertrag gekoppelt.

Der Verlauf der Ausbildung ist abwechselnd in dreimonatige theoretische und praktische Phasen an der Berufsakademie und in der jeweiligen Firma gegliedert. Die Abschlussarbeit an der Berufsakademie wird in Abstimmung mit dem Unternehmen erstellt. Hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieurgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) werden Berufsakademieabsolventen zumeist wie Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen behandelt.
Bewerbung

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  • Sie erhalten Unterstützung unserer Recruiting-Berater.
Es entstehen Ihnen keinerlei Verbindlichkeiten. Falls Sie Fragen zur Registrierung haben, wenden Sie sich bitte an unser Bewerbermarketing.

E-Mail: bewerbermarketing@alma-mater.de
Bildungsfonds

Bildungsfonds ermöglichen die Finanzierung des Lebensunterhaltes beziehungsweise der Studiengebühren während des Studiums. Die vorfinanzierten Kosten müssen durch den Studenten im Anschluss an das Studium einkommensabhängig auf einen vordefinierten Zeitraum an den Bildungsfonds zurückbezahlt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet wird, als der Student an Fördermitteln erhalten hat. Im Vergleich zu Studienkrediten, werden keine fixen oder variablen Zinsen erhoben. Allerdings orientiert sich die Bewilligung einer Unterstützung an leistungsorientierten Auswahlkriterien und an den zu erwartenden Karriereaussichten des Bewerbers.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Bildungsfonds.
Bildungskredit

Neben und unabhängig vom BAföG gibt es seit dem 01.04.2001 für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Option, beim Bundesverwaltungsamt einen günstigen Kredit zu beantragen. Ziel dieser Förderung ist, für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot zu schaffen, das üblicherweise auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Allerdings ist der zur Verfügung stehende Finanzrahmen begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung neu vorgegeben. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bildungskredites. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.
Blockseminar

Im Gegensatz zu den normalerweise wöchentlich angebotenen Seminaren, werden in einem Blockseminar alle Sitzungen eines laufenden Semesters zu einem Block zusammengefasst. Diese Sitzung erstreckt sich dann meist auf einen oder mehrere Tage.
Bologna-Prozess

Die Bundesrepublik Deutschland setzte sich im Jahre 1999 mit seinen Nachbarn in Bologna das Ziel, bis spätestens 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Durch den Bologna-Prozess soll der europäische Hochschulraum enger aneinanderrücken und so das vorhandene Wissenspotential besser genutzt werden. Kernelement ist dabei die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor- und Master-Studiengängen mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen.

Durch die Etablierung von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und Lehr-Modulen hat sich die Flexibilität und Durchsichtigkeit des Studiums spürbar erhöht. ECTS bildet dabei eine rein quantitative Maßgabe für die Bemessung der Studien- und Prüfungsleistungen. Um die Hochschulen bei der Einführung von ECTS zu unterstützen, hat der Bund im Rahmen eines Bund-Länder-Modellversuchsprogramms in den Jahren 2001 bis 2004 insgesamt 3,824 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Das auffälligste Resultat der Bologna-Reform ist die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor- und Master-Studiensystem. Mit dem Bachelor wurde dabei ein Studienabschluss eingeführt, der den Studierenden bereits nach drei bis vier Jahren zu einem berufsbildenden Abschluss führt, sodass der Berufseinstieg in vielen Fällen früher als bisher vollzogen werden kann. Der Vorteil dieses zweistufigen Systems liegt aber vor allem in seiner internationalen Kompabilität.

Weitere Informationen rund um den Bologna-Prozess finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten geregelt. Abgezielt wurde dabei auf die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten. Gefördert werden können auch Bildungsmaßnahmen im Ausland.

Grundsätzlich ist nur die Erstausbildung förderungswürdig. Bereits nach einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch bestehen erhebliche Einschränkungen der Förderung, soweit dieser nicht in einer frühen Ausbildungsphase vollzogen wird. Bis Ende des zweiten Fachsemesters ist ein Studiengangwechsel begründungslos möglich, danach wird für die Fortführung der Leistungen ein „wichtiger“ bzw. „unabweisbarer“ Grund erwartet.

Mit der zunehmenden Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich insoweit Probleme, weil der Bachelor-Abschluss grundsätzlich als erster berufsqualifizierender Abschluss bewertet wird. Ein anschließender Master-Studiengang gilt folglich als Zweitausbildung und wird nur dann gefördert, wenn er thematisch auf dem Bachelor-Studiengang aufbaut.

Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes bekamen 2006 etwa 818.000 Schüler und Studenten BAföG, 1,3 Prozent weniger als 2005. Studierende erhielten durchschnittlich 375 Euro pro Monat, Schüler 301 Euro. Bund und Länder haben 2006 mit rund 2,2 Milliarden Euro für die Bafög-Förderung 1,1 Prozent weniger als im Jahre 2005 geleistet.

Weitere Informationen finden Sie hier.
C
Campus

Als Campus wird das Gelände einer Hochschule bezeichnet. Unter einer Campusuniversität versteht man eine Hochschule, bei der Lehr- und Forschungseinrichtungen, Wohnraum für Lehrende und Studenten sowie andere universitätsnahe Infrastruktur samt Grünflächen architektonisch verbunden sind.
Colloquium

Der Bergriff Colloquium stammt aus dem Lateinischen und bedeutet: sich besprechen, sich unterreden. Er ist vor allem an Hochschulen geläufig und bezeichnet das wissenschaftliche Gespräch bei der Zusammenkunft von Diplomanden oder Doktoranden. Meist stellen sie in diesem Rahmen ihre Forschungsarbeiten dem Fachpublikum vor.
cum tempore (c.t.)

Der Begriff „cum tempore“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „mit der Zeit“. Er bezeichnet die akademische Viertelstunde, die eine Vorlesung an einer Hochschule später beginnt als im Vorlesungsverzeichnis angegeben. So fängt zum Beispiel ein Seminar, das mit 8 Uhr c.t. angegeben ist, tatsächlich erst um 8:15 Uhr an. Soll hingegen die Veranstaltung pünktlich um 8 Uhr beginnen, wird die Uhrzeit üblicherweise mit 8 Uhr s.t. (lat.: sine tempore, ohne die Zeit) angegeben. Der ursprüngliche Zweck des „Akademischen Viertels“ bestand darin, den Dozenten und Studierenden eine kurze Pause zwischen zwei Veranstaltungen zu ermöglichen, in welcher der Raum gewechselt und sich kurz auf die bevorstehende Sitzung vorbereitet werden kann.
D
Diplom

Bisher war das Diplom in der Bundesrepublik Deutschland der am häufigsten vergebene akademische Grad. Traditionell liegen die Diplomstudiengänge vordergründig im ingenieur- und naturwissenschaftlichen Bereich und bereiten den Studenten auf ein klar umrissenes Berufsfeld vor. Gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) dürfen Diplomgrade in Deutschland nur von Hochschulen verliehen werden. Obwohl von Fachhochschulen ebenfalls das Diplom als akademischer Grad verliehen wird, muss er zwingend mit dem Zusatz (FH) versehen werden. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden die Diplomstudiengänge bis zum Jahre 2010 auslaufen. An ihrer Stelle wird das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt.
Dissertation

Siehe „Promotion“.

Duales Studium

In Anlehnung an das duale Ausbildungssystem, wird ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit fest integrierten Praxisblöcken als Duales Studium bezeichnet. Von den herkömmlichen Studiengängen unterscheidet es sich dadurch, dass ein höherer Praxisbezug und eine direkte Einbindung in ein Unternehmen bestehen. Gleichzeitig zur Einschreibung an einer Hochschule schließen die Bewerber einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab. Dabei ist die Aufnahme des Studiums an den Ausbildungsvertrag gekoppelt. Die Abschlussarbeit an der Hochschule wird in Abstimmung mit dem Unternehmen erstellt.

Weiter Informationen zum Thema Duales Studium finden Sie auf folgender Webseite: www.dualesstudium.de
E
Einschreibung

Siehe „Immatrikulation“.

European Action Scheme for the Mobility of University Students (ERASMUS)

Mit dem Erasmus-Programm strebt die Europäische Union an, die Mobilität von Studenten und Dozenten zu erhöhen. Zudem soll damit die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen über die Grenzen hinweg erweitert und intensiviert werden. Benannt wurde das Programm nach dem bedeutenden Humanisten Erasmus von Rotterdam. Im Rahmen der Erasmus-Förderung können Auslandsaufenthalte von bis zu einem Studienjahr im Rahmen vereinbarter Kooperationen ermöglicht werden. Zuständig für die Auswahl der Teilnehmer ist die Heimathochschule. Die während der Förderung im Ausland erbrachten Studienleistungen werden generell in vereinbartem Umfang anerkannt.

Weiter Informationen zum Thema Duales Studium finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Ausland Dienstes.
European Credit Transfer System (ECTS)

Das ECTS wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses implementiert und soll sicherstellen, dass die Studienleistungen im europäischen Hochschulraum vergleichbar und damit bei einem grenzüberschreitenden Hochschulwechsel auch anrechenbar sind. Möglich wird die Vergleichbarkeit durch die Vergabe von Leistungspunkten (engl. credit points) für erbrachte Leistungen. Mit den credit points soll neben der Leistung selbst auch der Arbeitsaufwand gemessen werden. Grundlage für deren Vergabe nach ECTS-Standard ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. In den USA und Kanada gibt es schon seit Längerem credits points, allerdings werden sie auf andere Art und Weise genutzt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Online-Plattform des deutschen Bildungsservers.
Exmatrikulation

Im Regelfall erfolgt die Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss der letzten Studienprüfung. Studenten, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen wollen, können sie im Studentensekretariat beantragen. Es kann allerdings auch zu einer Zwangsexmatrikulation kommen, wenn sich der Student nicht ordnungsgemäß rückgemeldet hat, wenn erforderliche Beiträge, wie zum Beispiel Studiengebühren oder der Semesterbeitrag nicht entrichtet worden sind, oder wenn die Studienordnung einen Fortschritt des Studiums verlangt, der nicht erreicht wurde.
F
Fachbereich

Aufgrund ihrer Dimensionen und ihres unterschiedlichen Fächerangebotes, sind moderne Hochschulen in viele verschiedene Fachbereiche unterteilt. So findet man an jeder großen Universität zum Beispiel den Fachbereich Rechtswissenschaften oder Mathematik.
Fachsemester

Ein Fachsemester ist jedes Semester, das an der Hochschule absolviert wird. Wird hingegen während des Studiums ein Praktikum durchlaufen, bezeichnet man die dafür aufgewandten Semester als praktische Studiensemester.
Fernstudium

Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium findet ein Fernstudium abseits des Campus statt. Der Student wird zwar von einer Institution betreut, zum Beispiel mit der Versorgung von besonders aufbereiteten Studienmaterialien oder der Korrektur von Einsendeaufgaben, eignet sich das Lehrmaterial aber selbstständig an. In Deutschland blieb lange Zeit die Fernuniversität Hagen der einzige große Anbieter von Fernstudien. Durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern erhielt sie einen gesamtstaatlichen Auftrag Fernstudien anzubieten.

Zunehmend bieten auch Präsenz-Universitäten Fernstudiengänge oder weiterbildende Fernstudien an. So bietet zum Beispiel die Universität von Wismar diverse Bachelor- und Masterstudiengänge in nichttechnischen Fächern mit staatlichen Abschlüssen an. Ein universitäres technisches Ingenieurfernstudium bietet unter anderem die TU Dresden. Auf postgraduale (weiterbildende) Fernstudiengänge spezialisiert hat sich das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der TU Kaiserslautern (ZFUW).
Forschungssemester

Laut Lehrauftrag sind Professoren neben der Lehre dazu verpflichtet wissenschaftliche Forschung zu betreiben. Deshalb werden sie in regelmäßigen Intervallen davon befreit, Lehrveranstaltungen abzuhalten und Prüfungen abzulegen.
Frauenbeauftragte

Die Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, die Hochschule bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter zu unterstützen. Dabei achten sie vordergründig auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Das übergeordnete Ziel ist die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie zu wenig vertreten sind.
G
Gasthörer

Wer nicht als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist, aber dennoch das Programmangebot des Studium Generale nutzen möchte, kann sich als Gasthörer für alle regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare und Arbeitskreise) registrieren lassen. Dabei gibt es weder Altersbeschränkungen, noch ist für Gasthörer ein Zeugnis der Hochschulzulassung erforderlich. Weitere Informationen zum Thema Gasthörerschaft bekommen sie an den zuständigen Stellen der Hochschulverwaltungen.
Graduate Management Admission Test (GMAT)

GMAT ist ein standardisierter Test, um die Eignung für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge auszuloten. Das Testergebnis gilt vor allem im englischsprachigen Raum als wichtiges Zugangskriterium für weiterführende Studien, zum Beispiel zum Master of Business Administration (MBA). Der GMAT wurde im Zusammenwirken der weltweit führenden Wirtschaftsuniversitäten konzipiert und kann in vielen Ländern kostenpflichtig absolviert werden.

Der Test wird in englischer Sprache abgehalten und soll die Befähigung zur Aufnahme eines weiterführenden Wirtschaftstudiums ermitteln. Üblicherweise besteht er aus einem Essayteil, der zwei 30 minütige Aufsätze zu vorgegebenen Themen zum Inhalt hat, sowie zweier multiple-choice-Aufgaben (etwa 75 min), einer mathematischen Prüfung und einem Abschnitt über sprachliche Fähigkeiten. Im Gegensatz zum TOEFEL ist der GMAT aber kein Sprachtest, sondern bemisst vielmehr die analytisch-logischen Fähigkeiten des Kandidaten. Das Ergebnis des Tests reicht von 200 bis 800 zu erreichenden Punkten, wird aber häufig auch prozentual ausgedrückt. Das Ergebnis wird anschließend vom Prüfungsinstitut an diejenigen Universitäten übermittelt, bei denen sich ein Testteilnehmer beworben hat.

Hier leiten wir Sie zur offiziellen GMAT-Webseite weiter.
Graduiertenförderung

Die Graduiertenförderung soll jungen Akademikern durch finanzielle Förderung die Aufnahme einer Dissertation ermöglichen. Alle 16 Bundesländer haben deshalb Landesgraduiertenförderungsgesetze erlassen, nach denen Absolventen eine finanzielle Förderung erhalten können.

Hier finden Sie eine Übersicht über die 16 Landesgraduiertenförderungsgesetze.
Graecum

Das Graecum ist die Bezeichnung des Altgriechisch-Examens, das die Kenntnisse des Altgriechischen in mindestens ausreichendem Maß nachweißt. Das Graecum bestätigt in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an fünf Jahren Altgriechischunterricht mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder besser. Wurde es an der Schule weniger als fünf Jahre erlernt, wird das Graecum mit einer Ergänzungsprüfung zum Abitur erworben. Alternativ hierzu kann das Graecum auch in den ersten Semestern des Studiums erworben werden.
Grundstudium

Das Studium ist überlicherweise in Grund- und Hauptstudium untergliedert. Im Grundstudium eignet sich der Student die grundlegenden Inhalte und Arbeitsweisen seines Faches an und schließt es mit einer Prüfung ab, bevor er für das Hauptstudium zugelassen wird.
H
Habilitation

Der Begriff Habilitation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „befähigen, fähig machen“. Im Rahmen einer akademischen Prüfung wird dabei die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis, die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Die Voraussetzung einer Habilitation ist eine erfolgreich abgeschlossene Dissertation.
Hauptstudium

Das Studium ist üblicherweise in Grund- und Hauptstudium untergliedert. Zugelassen für das Hauptstudium wird der Student, nachdem er durch Ablegung der Zwischenprüfung seine Befähigung bewiesen hat. Das Hauptstudium dient in der Regel zur Vertiefung der im Grundstudium erlernten wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden. Zudem findet meistens eine Spezialisierung auf einem oder mehreren Fachgebieten statt.
Hochschulabschlüsse

In Deutschland werden Hochschulabschlüsse von staatlichen Universitäten, Technischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie von staatlich anerkannten Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen verleihen. Berufsakademien hingegen sind keine Hochschulen und verleihen nicht den akademischen Grad.

Folgende Abschlüsse werden durch eine Hochschulprüfung in Form des akademischen Grades erworben:

• Bachelor
• Diplom (FH)
• Magister
• Diplom
• Doktor

Daneben gibt es noch kirchliche und staatliche Abschlüsse, die nicht von der Hochschule selbst vergeben werden können, sondern als Staatsprüfung abgelegt werden müssen. Sie führen deshalb auch nicht zum akademischen Grad:

• Erstes und zweites Staatsexamen
• Kirchliches Examen
Hochschulreife

Die Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule. Neben der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, gibt es noch die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Die allgemeine Hochschulreife bietet Zugang zu sämtlichen Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland und der Europäischen Union. Mit einer fachgebundenen Hochschulreife erwirbt man eine eingeschränkte Zugangsberechtigung an deutsche Universitäten für bestimmte Fächer, aber den Zugang zu sämtlichen Studienfächern an Fachhochschulen und nicht zum Hochschulbereich zählenden Berufsakademien. Die Fachhochschulreife gilt als allgemeine Zugangsberechtigung für Studiengänge an deutschen Fachhochschulen.
Hochschulwechsel

Bei einem Hochschulwechsel sind einige Regeln zu beachten. Am wichtigsten ist, darauf zu achten, ob der Studiengang an der Wunschhochschule zulassungsbeschränkt ist. Wenn ja, müssen Sie sich an der Hochschule für den Studiengang bewerben; wenn nein, können Sie sich einfach einschreiben. Darüber hinaus ist es ratsam, vorab mit dem neuen Prüfungsamt zu besprechen, in welchem Umfang erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Ausländische Wechsler sollten sich außerdem an das Akademische Auslandsamt wenden.
I
Immatrikulation

Die Immatrikulation ist ein Verwaltungsvorgang, bei welchem ein Student an einer Hochschule aufgenommen wird. Zuständig dafür ist das Studierendensekretariat. Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Hochschulreife.
Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

Die International Student Identity Card (ISIC) ist der internationale Studierendenausweis der ISIC Association. Sie ist weltweit gültig und wird von der UNESCO als Dokument studentischer Mobilität anerkannt. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 16 Monate und bietet seinem Besitzer Ermäßigungen in über 110 Ländern rund um den Globus. In Deutschland ist die ISIC bei den Studierendenvertretungen, den Studentenwerken und in studentischen Reisebüros erhältlich.

Weitere Informationen über den ISIC.
K
Kinderbetreuung

Informationen zum Thema Kinderbetreuung bieten in der Regel die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen an. Zudem erfahren Sie dort, wie das Studium mit Kind finanziert werden kann, welche Rechte Sie als studierende Eltern haben oder wie Sie günstigen Wohnraum finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerkes.
Kindergeld

Grundsätzlich haben alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, noch darüber hinaus. Die Antragstellung und -bearbeitung aller Kindergeldansprüche übernimmt die Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit.
Klausur

Als Klausur bezeichnet man im universitären Bereich eine schriftliche Prüfung, die einen vorgegebenen Zeitrahmen nicht überschreiten darf und unter Aufsicht geschrieben wird. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Einschließung“.
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV)

Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis stellt im Gegensatz zum allgemeinen Vorlesungsverzeichnis die jeweiligen Veranstaltungen auch inhaltlich vor. In der Regel werden Inhalt und Ablauf einer Veranstaltung kurz erläutert und auf benötigte Arbeitsmaterialien und Literatur hingewiesen.
Krankenversicherung

Bei der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule wird üblicherweise der Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Dabei ergeben sich für den Studenten zwei Formen des Versicherungsschutzes: die gesetzliche und die private Krankenkasse. Meist übernimmt der künftige Student den Status der Eltern.

Den günstigsten Fall bildet die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen, denn hier ist der Student kostenfrei über seine Eltern mitversichert. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Einkommen bis zum 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Wer regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdient oder 25 Jahre und älter ist, kann die studentische Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nutzen. Deren Beitragssätze werden einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Eine private Krankenversicherung hingegen bietet sich für die Mehrheit der Studierenden nicht an, weil sie in der Regel teurer als die gesetzliche studentische Pflichtversicherung ist.
L
Lehramt

Das Lehramts-Studium unterscheidet sich insofern von den anderen Studienabschlüssen, als in diesem Fall die Hochschulen keine eigenen Prüfungsordnungen erlassen, sondern die staatlich vorgegebene „Lehrerprüfungsordnung“ anwenden. Allerdings variieren die Prüfungsordnungen und somit auch die Ausbildung von Bundesland zu Bundesland. Dasselbe gilt übrigens für das anschließende Referendariat.
Lehrstuhl

Als Lehrstuhl bezeichnet man die planmäßige Professur an einer deutschen Hochschule. Dieser ist mit finanziellen Mitteln und mit Personal ausgestattet, um Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. In der Regel ist ein Lehrstuhl einem übergeordneten Institut angesiedelt, das ein größeres Fachgebiet vereint.
Lernen

Für den Begriff „Lernen” gibt es seine Vielzahl von Definitionen. In der allgemeinsten Form könnte man Lernen als das Aneignen von Fertigkeiten bezeichnen. Nach Zimbardo & Gerrig (1999, S. 229) ist Lernen „der Prozeß, der zu einer relativ stabilen Veränderung von Reiz-Reaktions-Beziehungen führt; er ist eine Folge der Interaktion des Organismus mit seiner Umgebung mittels seiner Sinnesorgane."
Literaturliste

Als Literaturliste bezeichnet man die für ein Thema relevante Zusammenstellung von literarischen Werken in alphabetischer Sortierung.
M
Magister

Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breitere wissenschaftliche Orientierung aus. Das Besondere dabei ist, dass sich die Studenten ihre Fächerkombination aus einer Vielzahl von Wahl und Pflichtfächern selbst zusammensetzen können. Im Allgemeinen ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, ein Hauptfach mit zwei Nebenfächern zu kombinieren; es gibt aber auch die Möglichkeit zum ersten Hauptfach ein weiteres zu wählen, dann entfallen die Nebenfächer. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden derzeit die meisten Magister-Studiengänge (als auch Diplom-Studiengänge) in vergleichbare Bachelor- und Master-Studiengänge umgeformt.
Master

Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge wurden die Karrierewege in Deutschland vielfältiger. Angedacht ist, dass in der Studienlandschaft der Bachelor den Grundstock bildet und der Master darauf aufbaut, um das bereits Gelernte weiter zu spezialisieren. Somit ist es nun möglich, bereits nach dem Bachelor in das Berufsleben einzusteigen oder seine Studien zu vertiefen. Je nach Ausrichtung kann der Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des Bachelors oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Allerdings unterliegen viele Masterstudiengänge einer Zulassungsbeschränkung.
Master of Business Administration (MBA)

Der Master of Business Administration (MBA) ist ein postgraduales generalistisches Managementstudium, das alle wesentlichen Managementfunktionen abdecken soll. MBA ist auch die Bezeichnung für den durch dieses Studium erworbenen akademischen Grad.

Das Studium ist als generalistisches Managementstudium konzipiert und deckt alle grundlegenden Managementfunktionen ab. Die Zielgruppe bilden unter anderem Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftler, Juristen und Mediziner, die sich für Managementpositionen qualifizieren wollen.

In Europa ist der MBA als Masterstudiengang angesetzt und deshalb im System des Bologna-Prozesses in der zweiten Stufe des Studiensystems eingeordnet. Dies bedeutet, dass dem MBA in der Regel ein vorheriger Studienabschluss (z. B. Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation vorausgeht, eine Einordnung ins European Credit Transfer System erforderlich ist und der MBA mit einer Abschlussarbeit zu vollenden ist.

Für den MBA-Studiengang gibt es keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen. Als Mindestvoraussetzung gelten meistens ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomstudium) sowie einige Jahre Berufserfahrung. Zu manchen Hochschulen werden auch Bewerber ohne abgeschlossenes Studium zugelassen, sofern sie über substanzielle Managementerfahrung verfügen. Darüber hinaus sind Bewerbungs- und Motivationsschreiben und ein Aufnahmegespräch üblich. Manchen Hochschulen fordern noch das Ablegen von TOEFL- und GMAT-Tests.
Matrikelnummer

Bei Einschreibung wird in Deutschland jedem Studenten eine Matrikelnummer zugewiesen. Sie ermöglicht der Hochschulverwaltung eine eindeutige Identifizierung ihrer Studenten.
Mensa

Der Begriff Mensa stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Tisch. An Hochschulen wird die Kantine als Mensa bezeichnet.
MINT-Fächer

Die Abkürzung MINT steht für Studiengänge im Bereich Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften.

Weitere Informationen sind bei der Initiative "Komm, mach MINT" der Bundesregierung erhältlich.
N
Nachrückverfahren

Da nicht alle von der ZVS im Hauptverfahren zugelassenen Kandidaten ihren Studienplatz antreten, werden die wieder frei werdenden Plätze über ein Nachrückverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten, vergeben.

Zuständig für das Nachrückverfahren ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
Numerus Clausus (NC)

Obwohl laut Grundgesetz jedem Deutschen der Zugang zum Hochschulstudium offen steht, sofern die formale Qualifikation (Abitur bzw. Fachhochschulreife) es zulässt, können die Bundesländer bei Überkapazitäten die Zulassungsbeschränkung beim Zugang zur Hochschule beantragen. Überprüft werden die Studienplatz-Kapazitäten vom zuständigen Landesministerium. In die Kapazitätsberechnung fließen die vorhandenen Personalmittel, die finanzielle und räumliche Ausstattung eines Studienfachs ein. Die Einschränkung der Zulassung nennt man Numerus Clausus. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Geschlossene Anzahl“.
O
Online Public Access Catalogue (OPAC)

Eine in den Universitätsbibliotheken übliche elektronische Katalogform ist der OPAC (Online Public Access Catalogue). In ihm sind alle Publikationen verzeichnet und öffentlich einsehbar.
P
Praktikum

Ein Praktikum dient dem Sammeln von Praxiserfahrungen während der Schul- und Hochschulausbildung. Sie sind zwar keine Berufsausbildung, bieten aber eine gute Möglichkeit den Ausbildungs- oder Berufseinstieg vorzubereiten. Arbeitgebern verschaffen Praktika die Möglichkeit, potentielle Arbeitskräfte näher kennen zu lernen und sie vor einer Festanstellung umfangreich mit den Gepflogenheiten des Betriebes vertraut zu machen.
Praxissemester

Üblicherweise wird an deutschen Hochschulen in das Hauptstudium ein Praxissemester integriert. Es soll den Studenten dazu ermutigen, sich in seinem Fachbereich zu erproben und mit der praktischen Arbeitswelt vertraut zu machen. Je nach Hochschule schließt das Praxissemester mit einem Vortrag und einem Praxisbericht ab.
Privathochschule

Die dreigliedrige Einteilung der Hochschulen in staatliche, kirchliche und private Trägerschaften gibt bereits deutliche Hinweise auf deren Finanzierungsformen. Eine private Hochschule wird dabei meistens aus Fonds oder Stiftungsgeldern finanziert. Im Hochschulrahmengesetz des Bundes sowie in den Hochschulgesetzten der Länder ist deren staatliche Anerkennung geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland übernahm die Universität Witten/Herdecke die Vorreiterrolle. Sie wurde im Jahre 1982 als erste staatlich anerkannte private Universität gegründet. Der Anteil der Studierenden lag 2004 an Privathochschulen bei etwa 0,4 Prozent.
Promotion

Die Promotion ist eine akademische Leistung, welche die Befähigung zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten nachweist. Sie wird an einer Universität oder an einer gleichrangigen Hochschule abgelegt und beruht auf einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung, der Disputatio.
Propädeutikum

Der Begriff Propädeutikum stammt aus dem Griechischen und bedeutet sinngemäß „einführender Unterricht“. An Hochschulen werden damit häufig Veranstaltungen bezeichnet, die in ein bestimmtes Themengebiet einführen. Dabei handelt es sich um Kurse die grundlegende Inhalte oder Methoden vermitteln und für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema unerlässlich sind.
Proseminar

Das Proseminar ist eine wissenschaftliche Lehrveranstaltung im Grundstudium die zur Einführung in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten dient. Im Gegensatz zur Vorlesung erhält der Student hier die Möglichkeit sich aktiv mit Diskussionsbeiträgen und Referaten am Unterricht zu beteiligen.
Prüfungsamt

Das Prüfungsamt verwaltet die Prüfungsleistungen der Studenten. Es gehört als feste Einrichtung zu jeder Hochschule. Zudem koordiniert es die Termine von Zwischen- und Abschlussprüfungen. Des Weiteren fertigt es Zeugnisse an und erstellt Prüfungsstatistiken.
R
Rechenzentrum

Als Rechenzentrum bezeichnet man eine Einrichtung, in der die zentrale EDV-Infrastruktur untergebracht ist. Es hat die Aufgabe große Datenmengen zu verarbeiten, weshalb eine umfangreiche Ausstattung mit modernen Großrechnern notwendig ist, die nur konzentriert in einem Rechenzentrum gepflegt werden kann. Als gängige Abkürzung hat sich RZ durchgesetzt, organisationsabhängig kann ein Rechenzentrum auch mit ZER (zentrale Einrichtung Rechenanlagen) abgekürzt werden.
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird von der Prüfungsordnung vorgegeben und beschreibt die Anzahl der Semester, die idealerweise zur erfolgreichen Absolvierung des Studiums benötigt werden. Ursprünglich als Rechtsanspruch des Studenten konzipiert, um nicht die Streichung seines Faches aus dem Lehrangebot der Hochschule befürchten zu müssen.
Ringvorlesung

Bei einer Ringvorlesung handelt es sich um eine Vorlesungsreihe, die entweder verschiedene Unterthemen eines übergeordneten Themas bündelt, oder in der sich verschiedene Dozenten zu einem Thema äußern. Meist wird sie als Studium Generale angeboten, um Laien einen Einblick in ein fachfremdes Thema zu verschaffen.
Rückmeldung

Um den Studenten-Status nicht zu verlieren, muss an deutschen Hochschulen jedes Semester zu einer festgelegten Frist eine Rückmeldung erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie von den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule.
S
Semester

Als Semester bezeichnet man ein Studienhalbjahr an Hochschulen. Die vorlesungsfreie Zeit ist bereits miteinbezogen.
Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich aus einem Verwaltungskostenbeitrag und den Sozialbeiträgen für Asta und Studentenwerk zusammen. Oft werden damit noch zusätzliche Leistungen abgedeckt, wie zum Beispiel die Bahnfahrkarte für das jeweilige Semester. Der Beitrag wird von jedem Studenten pauschal, d. h. unabhängig von Einkommen oder Besitz, geleistet. Die Höhe der Kosten variiert zwischen den verschiedenen Studienstandorten.
Semesterticket

Das Semesterticket ist eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Gültigkeit von einem Semester. Erstmalig von der TU-Darmstadt im Jahre 1991 eingeführt, ist das studentische Aufkommen im ÖPNV an den Hochschulstandorten vernehmbar angestiegen. Das Semesterticket wird automatisch bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung durch die Entrichtung des Sozialbeitrages erworben. Aufgrund der Tatsache, dass diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann es besonders günstig angeboten werden. Das Ticket entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft und den zuständigen Verkehrsbetrieben.
Semesterwochenstunden (SWS)

Die Einheit Semesterwochenstunden dient zur Orientierung wird an Universitäten benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben. 1 SWS entspricht 45 Minuten pro Woche.
Staatsexamen

Der Zugang zu bestimmten vom Staat beaufsichtigten Berufszweigen (z. B. Lehramt, Jura, Medizin) wird über das Staatsexamen reguliert. Die Studienvoraussetzungen und die Inhalte des Studiums werden diesbezüglich regelmäßig auf der Grundlage der jeweiligen Länderausbildungsgesetze überprüft und festgesetzt. Obwohl das Staatsexamen kein akademischer Grad ist, berechtigt es in der Regel ebenfalls zur Promotion. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bei den betroffenen Ausbildungsgängen.
Stipendium

Das Stipendium bildet den wesentlichen Bestandteil der Begabtenförderung. Es wird entweder aufgrund herausragender Leistungen oder bestimmter sozialer Kriterien gewährt. Entscheidend für die Aufnahme ins Stipendium sind aber vor allem auch die charakterlichen und sozialen Eigenschaften des Bewerbers. Je nach Fachbereich und politisch-gesellschaftlicher Positionierung gibt es zahlreiche Stiftungen, die Begabtenförderung betreiben.

Einen Überblick über mögliche Stipendien finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Studentenwerk

Studentenwerke sind von den Hochschulen unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und unterstützen die Studenten an den Hochschulstandorten in sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten. Häufig betreiben sie die Wohnheime und Mensen, sind Ansprechpartner für die Studienfinanzierung und beraten in psychologischen und sozialen Belangen. Die Aufsicht über die Studentenwerke haben ehrenamtliche Gremien, in denen vor allem die Vertreter der Hochschulen und der Studierendenschaft zusammengeführt sind.

Die 58 deutschen Studentenwerke haben sich im bundesweiten Dachverband Deutsches Studentenwerk zusammengeschlossen, um Wissen und Erfahrung auszutauschen sowie bundesweit sozialpolitische Interessen der Studierenden zu vertreten.
Studentenwohnheim

Aufgrund des relativ hohen Mietspiegels in vielen bundesdeutschen Städten betreiben die meisten Studentenwerke kostengünstige und flexibel beziehbare Studentenwohnheime. Daneben gibt es aber auch einige selbstverwaltete oder rein privat betriebene Einrichtungen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Deutschen Studentenwerk.
Studienberatung

Die Studienberatung zielt darauf ab, Studenten bei der Überwindung von Problemen aller Lebenslagen zu unterstützen, sodass ihnen die Rückkehr in ein reguläres Arbeiten an der Hochschule ermöglicht wird.

Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Problemlagen ist sie auf mehreren Ebenen organisiert. Neben den zentralen Beratungsstellen (Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt, usw.) finden sich auf der Ebene der Fakultäten dezentrale Beratungseinrichtungen. Daneben haben sich Beratungsangebote der Studierenden (Fachschaften) der jeweiligen Fachbereiche etabliert. Die Beratung erfolgt dabei nach strengen Prinzipien, ist vertraulich und verläuft stets im Interesse des Ratsuchenden.
Studienbuch

Das Studienbuch ist ein öffentliches Dokument und dient der Dokumentation des Studiums. Bei der Immatrikulation von der Studentenkanzlei ausgehändigt, werden hier die Matrikelnummer, der Studiengang, Studienbeginn, Beurlaubungen, Fachwechsel, Exmatrikulation, etc. eingetragen. Auch über die Studienzeit hinaus sollte das Studienbuch sorgfältig aufbewahrt werden, da es z. B. dem Rentenversicherungsträger als Nachweis über die Studiendauer dient.
Studienfinanzierung

Bei der Entscheidung ein Studium aufzunehmen, spielt auch die Frage nach dessen Finanzierung eine Rolle, denn die Bedürfnisse des Alltags wie Unterkunft, Verpflegung, Lehrmaterial und Freizeitgestaltung wollen finanziert sein. Dabei gibt es im Wesentlichen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

• Sponsoren
• BAföG
• Stipendium
• Bildungskredit
• Jobben
Studiengebühren

Im Gegensatz zu den Studienbeiträgen dienen Studiengebühren der Finanzierung der Hochschule selbst. Studenten müssen diesen Beitrag regelmäßig entrichten, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Ziel dieser Beiträge ist, die öffentlichen Kassen zu entlasten und die Qualität des Studienangebotes zu erhöhen. Allerdings setzt dieser Begriff eine bestimmte Art und Weise des Studiums voraus: Eine Gebühr wird immer für eine in Anspruch genommene Leistung entrichtet. Dies bedeutet, dass dem Studenten über die Studiengebühren auch Ansprüche zustehen, die er gegebenenfalls einfordern kann.
Studienplatzklage

Wenn der Bewerber bei zulassungsbeschränkten Studienfächern auf eine Warteliste gesetzt wird, besteht die Möglichkeit den favorisierten Studienplatz einzuklagen. Zu Beweisen ist dabei, dass an der Hochschule tatsächlich mehr Studienplätze vorhanden sind, als dies in der von der ZVS offiziell ausgewiesenen Anzahl zum Ausdruck kommt. Die Erfolgschancen stehen nicht schlecht. Universitäten werden regelmäßig dazu verurteilt, weitere Studienplätze einzurichten, da die möglichen Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft sind. Grundsätzlich bedarf es keines Anwalts um einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zu stellen oder eine Studienplatzklage anzustrengen. Zu Beachten ist, dass sowohl in den einzelnen Bundesländern als auch von Universität zu Universität unterschiedliche Frist- und Formvorschriften gelten.
Studienplatztausch

Bewirbt man sich über die ZVS für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz, kann es vorkommen, dass die Zuteilung nicht mit der Wunschhochschule oder dem Wunschwohnort übereinstimmt. Abhilfe kann ein Studienplatzwechsel schaffen. Voraussetzung ist, einen Tauschpartner mit den passenden Referenzen (gleiches Fach, ähnliches Semester, vergleichbare Studienbescheinigungen) zu finden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einem Studienplatztausch normalerweise nichts im Weg.

Eine entsprechende Tauschbörse finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.
T
Test of English as a Foreign Language (TOEFL)

TOEFEL ist eine standardisierte Prüfung, um die Kenntnis der englischen Sprache unter Beweis zu stellen. Der Test richtet sich an Nicht-Muttersprachler und wird von vielen Hochschulen im englischsprachigen Raum als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. In seiner aktuellen Form (iBT) ist er untergliedert in:

1. Listening Comprehension (Verständnis gesprochener Sprache)
2. Written Expression (Selbständiges Schreiben)
3. Reading Comprehension (Verständnis geschriebener Sprache)
4. Speaking (Sprechen)

Die Grammatik findet in allen vier Testabschnitten Berücksichtigung. Geantwortet wird über ein Multiple-Choice-System. Die Gültigkeit des Test-Zertifikates beträgt nach Ausstellung zwei Jahre.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten.
Tutorium

Zu manchen Veranstaltungen an Hochschulen werden zusätzlich Tutorien angeboten. Dabei begleitet ein Student höheren Semesters (Tutor) die Teilnehmer, um die in der Hauptveranstaltung erlernten Grundkenntnisse vertiefen.
U
Urlaubssemester

Um zum Beispiel ein Praktikum zu absolvieren kann an der Hochschule ein Urlaubssemester beantragt werden. Dieses Recht ist im Hochschulrahmengesetz verankert, sodass es nicht als Fachsemester gezählt und somit auch nicht auf die Studiendauer angerechnet wird.
W
Wartesemester

Möchte man sich bei der ZVS für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, schafft es aber nicht den Numerus Clausus zu erreichen, kann die Berechtigung auf den Studienplatz ebenso über eine Wartezeit erworben werden. Dabei berechnet die ZVS die Wartezeit nach den Semestern, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Wer sich zum Beispiel nach der Absolvierung einer Berufsausbildung zum ersten Mal für einen Studienplatz bewirbt, bekommt sofort die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit gutgeschrieben.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Forum Wartesemester.
Z
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Die ZVS ist die Zentralstelle für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und hat ihren Sitz in Dortmund.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in zwei Etappen. Im allgemeinen Auswahlverfahren werden alle Studienplätze eines Faches ermittelt und mit der Nachfrage der Bewerber verglichen. Ist die Anzahl der Bewerber kleiner als die Anzahl der Studienplätze, wird das allgemeine Verfahren in ein Verteilungsverfahren überführt. Dies bedeutet, dass in diesem Fach jeder Anwärter auf einen Studienplatz beachtet wird. Ist aber die Anzahl der Bewerber größer als die Anzahl der Studienplätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Dabei werden 51% der Studienplätze nach Durchschnittsnote, 25% nach Wartezeit und 24% nach dem Hochschulkriterium (HK) verteilt.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Vergabe von Studienplätzen finden Sie auf den Seiten der ZVS.
Zulassungsvoraussetzung

Siehe „Allgemeine Zulassungsbeschränkung“.

Zweitstudium

Spezifisch für ein Zweitstudium ist, dass es sich dabei ebenso wie beim Erststudium um ein grundständiges Studium handelt. Die Zulassungsvoraussetzung ist also kein abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern die allgemeine Hochschulreife. Dadurch wird dieses vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist. Bei der Zulassung wird allerdings zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden, weil für das Zweitstudium deutlich weniger Studienplätze zur Verfügung stehen. Bei den über die ZVS vergebenen Studienplätzen sind je nach Studiengang für Zweitstudienbewerber lediglich 3 % der Studienplätze reserviert. Deshalb sind für die Zulassung zum Zweitstudium auch die Beweggründe für den Studienwunsch besonders wichtig.

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