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JobSpezial Januar 2009
Das Arbeitszeugnis - viel Lärm um Nichts?
Checkliste: Das gilt es bei einem Arbeitszeugnis zu beachten

1. Ausgewogenheit

Für Arbeitgeber: Das Arbeitszeugnis sollte auf der Basis bestehender Grundsätze sowohl die Beurteilung fachlicher als auch persönlicher Qualifikationen enthalten. Bei der Begutachtung eines Arbeitszeugnisses sollten Arbeitgeber darauf achten, ob extrem positive („Wegloben“) oder negative („persönliche Konflikte“) Beurteilungen auftauchen und diese dann hinterfragen.

Für Bewerber: Ein Hauptaugenmerk beim Erhalt eines Arbeitszeugnisses sollte darauf gerichtet sein, dass im Arbeitszeugnis alle wichtigen Beurteilungskriterien Erwähnung finden. Gerade individuelle Formulierungen sind ein Ausdruck für die entgegengebrachte Wertschätzung durch den Arbeitgeber.
2. Schlussformel

Für Arbeitgeber: Wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Unternehmen verlassen wird, oder dass man sich in beiderseitigem Einvernehmen getrennt hat, lässt das eher negative Rückschlüsse für andere Arbeitgeber zu, die man vielleicht nicht beabsichtig hat. Man sollte sich bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses bewusst sein, dass man damit auch sich und seine Firma repräsentiert.

Für Bewerber: Schlusssätze wie „Wir danken für die Mitarbeit“ oder „Wir danken für das Streben nach einer guten Leistung“ sind Höchststrafen und dürfen in gar keinem Falle im Zeugnis auftauchen. Vielmehr sollte der Arbeitgeber erwähnen, dass der Weggang einen Verlust für das Unternehmen darstellt.
3. Vorarbeit für das/ein Arbeitszeugnis

Für Arbeitgeber: Warum nicht einmal den Mitarbeiter das Zeugnis entwerfen lassen. Nicht nur, dass man sich als Vorgesetzter damit wertvolle Zeit spart, auf diese Weise kann auch festgestellt werden, inwieweit die vorhandene Beurteilung des Arbeitgebers und die des Mitarbeiters übereinstimmen oder auseinander liegen. Die finale Version erstellt selbstverständlich der Vorgesetzte.

Für Bewerber: Das ist die Gelegenheit, Erfolge oder (Sonder-)Leistungen bzw. Projekte im Vergleich zu ständigen Tätigkeiten hervorzuheben. Aber Vorsicht: Das durch diese Form der Zeugnisanfertigung gezeigte Vertrauen sollte nicht missbraucht werden, denn die Endabnahme liegt beim Vorgesetzten. Arbeitgeber mögen keine Selbstdarsteller!
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